Für die Förderung von Projekten durch die Stiftung Kinderland gelten dieselben Grundsätze wie für die Förderung durch die Baden-Württemberg Stiftung: Es muss unmittelbar ein gemeinnütziger Zweck verfolgt werden und es darf zu keiner Entlastung von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Landes kommen. Außerdem fördert die Stiftung Kinderland grundsätzlich keine Bauinvestitionen.
Auf Beschluss des Stiftungsrats in seiner konstituierenden Sitzung Anfang Februar 2006 ist es nicht möglich Einzelanträge zuzulassen. Vielmehr werden bestimmte Schwerpunktthemen und Förderlinien festgelegt, zu denen die Stiftung Kinderland landesweite Ausschreibungen durchführt. Einzelanträge, die bei der Stiftung Kinderland eingehen, werden dem beratenden Kuratorium vorgelegt, damit sich die Kuratoriumsmitglieder eine Meinung über die Förderwünsche im Land bilden und die Ideen in die Diskussion mit einbeziehen können. Das Kuratorium schlägt dem Stiftungsrat mögliche Förderschwerpunkte und geeignete Förderthemen zur Bewilligung vor.
Die Stiftung Kinderland erhält bei allen Ausschreibungen deutlich mehr Projektanträge als sie fördern kann. Das beantragte Zuschussvolumen übersteigt regelmäßig die zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem, so dass die von der Stiftung Kinderland eingesetzten Expertengremien jeweils eine Auswahl unter den eingereichten Projektvorschlägen treffen müssen.