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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Das Programm stärkt Kinder im Kindergartenalter im Alter von 3 bis 6 Jahren durch Angebote aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik in ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Selbstwirksamkeit und ihrer Resilienz. Im Mittelpunkt stehen ästhetische und sinnliche Erfahrungen, durch die Kinder neue Ausdrucksformen und Wahrnehmungsräume entdecken. Gleichzeitig fördert das Programm die Zusammenarbeit von Kitas, Kulturakteuren und weiteren Partnern im Sozialraum, um nachhaltige Bildungsnetzwerke aufzubauen und kulturelle Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe dauerhaft in Kindertageseinrichtungen zu stärken.
Das Programm richtet sich vor allem an Kinder im Kindergartenalter. Insbesondere sollen Kinder frühzeitig Zugang zu kultureller Bildung erhalten und in ihrer persönlichen Entwicklung gestärkt werden. Gleichzeitig werden Kindertageseinrichtungen, Kulturakteure und weitere Partner im Sozialraum angesprochen, die gemeinsam kulturelle Bildungsangebote gestalten und langfristig verankern. So profitieren sowohl die Kinder als auch die beteiligten Einrichtungen von nachhaltigen Kooperationen und verbesserten Teilhabemöglichkeiten.
- Kindertagesstätten und Familienzenten in kommunaler oder freier Trägerschaft
- Kinder- und Jugendtheater, Laien- und Amateurbühnen
- soziokulturelle Zentren, Träger der freien Jugendhilfe
- Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs)
- Öffentliche Verwaltungseinrichtungen (Kulturamt, Amt für Erziehung, Landratsämter etc.)
Bitte beachten Sie, dass freischaffende Künstler*innen keinen Antrag stellen können. Der Antrag muss über eine juristische Person (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Einrichtung) eingereicht werden. Freischaffende Künstler*Innen können jedoch als Hilfspersonen eingebunden werden.
Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg stellt für das Programm SPIELRAUM insgesamt 1 Mio. Euro zur Verfügung. Die Stiftung Kinderland bezuschusst die Modellprojekte für eine Dauer von drei Jahren mit einer Fördersumme bis zu maximal 80.000 Euro.
Ein finanzieller Eigenanteil der Antragssteller ist nicht erforderlich. Die Stiftung übernimmt die Vollfinanzierung des Projekts.
- Kosten für eigenes Personal (soweit projektbezogene Aufschlüsselung möglich),
- Honorare (Künstler, Aushilfen, Techniker, d.h. alle Hilfspersonen / Dienstleister),
- Sachkosten: Mietkosten, Nutzungsrechte, Verbrauchsmaterial, Didaktik, Reisekosten
- Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen
- Anschaffungen, die zur Projektumsetzung notwendig sind. (Die Wertgrenze für Investitionen liegt bei 800 EUR netto Anschaffungsstückpreis (Investitionen mit einem geringeren Anschaffungswert können als Sachkosten eingestuft werden)
In der Kostenplanung sind Reisekosten zu vier Projektträgertreffen in Stuttgart wie folgt zu berücksichtigen: unabhängig davon, welches Verkehrsmittel gewählt wird, pauschal 30 Cent pro Kilometer (Anzahl der Kilometer Heimatort–Stuttgart × 2 × 4).
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Antragstool, das ab September 2026 unter antraege.bwstiftung.de zur Verfügung steht.
Anträge in Papierform oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
Folgende Inhalte werden abgefragt:
- Angaben zum Projektträger: Formale Daten, Kurzbeschreibung der Einrichtung und der Kooperationspartner
- Projektbeschreibung: kurze Zusammenfassung des Projekts und ausführliche Beschreibung inhaltlicher Schwerpunkte, Ziele, Methoden, Kooperationspartner
- Teilhabe und Beteiligung: Wie erreichen Sie Kinder mit erschwertem Zugang zu kultureller Bildung? Wie werden Kinder aktiv beteiligt? Wie beziehen Sie Familien ein?
- Zeitplan: Ablauf, Meilensteine, Projektdauer
- Erfahrungen und Bedarfe: Stellen Sie die Erfahrungen der beteiligten Personen und Einrichtungen bzgl. Der frühkindlichen kulturellen Bildung dar und benennen Sie ggf. Weiterbildungsbedarfe.
- Öffentlichkeitsarbeit: Maßnahmen zur Bekanntmachung und Weitergabe des Projektergebnisses
- Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Projekt. Die Stiftung übernimmt eine Vollfinanzierung, ein finanzieller Eigenanteil ist nicht erforderlich.
- Aktueller Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Einrichtungen
Die Projekte werden von einer unabhängigen Jury ausgewählt.
Gefördert werden theaterpädagogische, tanzpädagogische und musikpädagogische Projekte in Baden-Württemberg, die:
- Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit und Resilienz der Kinder fördern,
- soziale und emotionale Kompetenzen stärken, insbesondere Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktlösung
- sprachliche und nonverbale Ausdrucksfähigkeit durch kreative und performative Verfahren entwickeln,
- die Beteiligung der Kinder bei der Projektdurchführung berücksichtigen,
- Kinder mit erschwertem Zugang zu kultureller Bildung gezielt erreichen,
- Vernetzung zwischen Betreuungseinrichtungen und Kulturakteuren schaffen und ein gegenseitiges Weiterbilden im Bereich Frühpädagogik und Methoden der frühkindlichen kulturellen Bildung umsetzen,
- Konzepte entwickeln, die auch die Familien der Kinder in die Projekte miteinbeziehen.
Die Projekte können eine einzelne Kunstsparte umfassen (Theater) oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden (Beispiel Verbindung Theater und Tanz).
Die Ausschreibung startet Mitte September 2026 über das Online-Antragstool und ist bis zum 29. Oktober 2026 geöffnet.
Die Auswahl der Projekte findet im November 2026 im Rahmen einer Jurysitzung statt.
Die Projekte können voraussichtlich Anfang 2027 beginnen. Grundlage hierfür ist die Ausstellung des Zuwendungsvertrags.
Das Vorhaben wird entsprechend dem Antrag, den im Zuwendungsvertrag und hier genannten Vorgaben durchgeführt. Bei allen auftretenden Änderungen treten die verantwortlichen Personen im Voraus mit der Referentin in Kontakt. Nach Abschluss der Förderung wird ein schriftlicher Abschlussbericht sowie ein abschließender zahlenmäßiger Verwendungsnachweis angefertigt und der Baden-Württemberg Stiftung vorgelegt. Der zahlenmäßige Nachweis enthält alle Angaben dazu, wie viel und wofür die Förderung eingesetzt wurde. Im Abschlussbericht werden die Ergebnisse und Erkenntnisse des Projekts dargelegt.
Darüber hinaus wird die Teilnahme an Netzwerktreffen vorausgesetzt, die einmal jährlich stattfinden und im Rahmen derer themenspezifische Workshops angeboten werden.
Außerdem nehmen die Einrichtungen an Maßnahmen der Evaluation/Begleitung des Programms teil und unterstützen diese bei den verschiedenen Aktivitäten. Darüber hinaus wird die Mitwirkung an Kommunikationsmaßnahmen der Baden-Württemberg Stiftung vorausgesetzt.
Nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Laufzeit muss innerhalb von zwei Monaten ein Abschlussbericht, bestehend aus Sachbericht und finanziellem Nachweis erbracht werden. Es wird eine Belegliste der Ausgaben verlangt (keine Kopien der Belege). Im Sachbericht werden neben der Beantwortung diverser Fragen eine Zuwendungsbestätigung und Nachweise zur Öffentlichkeitsarbeit abgefragt.
Entsprechende Vorlagen werden zur Verfügung gestellt.
Verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Baden- Württemberg Stiftung gGmbH, Kriegsbergstraße 42, 70174 Stuttgart, Tel.: +49 (0)711 248 476-0, info[at]bwstiftung(dot)de, Geschäftsführerin: Theresia Bauer. Datenschutzbeauftragter: Frank Grossman, grossmann[at]bwstiftung(dot)de.
Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten in Verbindung mit den projektbezogenen Daten durch uns ist zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Förderantrags und – bei positiver Entscheidung – zur Abwicklung des entstehenden Fördersachverhalts/Vertragsverhältnisses in unseren Programmen und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind, z.B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt, erforderlich. Sie beruht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 b und c) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutz - Baden-Württemberg Stiftung.