Gartenland in Kinderhand
Kurzbeschreibung
Eine Bewerbung für das Programm Gartenland in Kinderhand ist fortlaufend möglich.
Den Projektantrag zu Gartenland in Kinderhand finden Sie hier:
Kurzbeschreibung
Eine Bewerbung für das Programm Gartenland in Kinderhand ist fortlaufend möglich.
Den Projektantrag zu Gartenland in Kinderhand finden Sie hier:
Kurzbeschreibung
Zweimal im Jahr findet die Fortbildung zur/zum Koordinatorin/Koordinator Kinder & Kultur in Stuttgart statt. Für die Zertifizierung sind die jeweils zweitägigen Basismodule zu absolvieren. Die eintägigen Module bieten ergänzend eine Vertiefung des Wissens.
Die Fortbildung wird von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg koordiniert.
Bei Fragen zur Fortbildung oder zur Antragstellung für die Teilnahme wenden Sie sich bitte per E-Mail an Andrea Liebe.
Ausschließlich zertifizierte Koordinatorinnen und Koordinatoren Kinder & Kultur sind berechtigt, fortlaufend Fördermittel für Kinder-Kultur-Projekte für 6- bis 10-jährige Kinder zu beantragen.
Die Mittel stammen aus einem Sonderfonds, der von der Stiftung Kinderland und dem Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellt wird.
Die nächsten Fortbildungstermine finden statt am: 5. + 6.2.2026 | 13.3.2026 | 7. + 8.5.2026 | 19.6.2026
Eine Bewerbung ist bis zum 30. November 2025 möglich. Im Anschluss an diese Frist erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
Kurzbeschreibung
Für die Teilnahme am Programm können sich alle Träger bewerben, deren eingereichte Anträge bzw. Konzepte im Rahmen des Erprobungsparagrafen bereits genehmigt wurden und deren Konzept sich auch auf den Ü3 Bereich bezieht. Darüber hinaus können sich auch Träger und Einrichtungen bewerben, die andere Lösungen für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen praktizieren und dabei nicht den Erprobungsparagrafen nutzen.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung durch den Träger einzureichen:
Falls die Einrichtung nicht nach einem Erprobungskonzept im Rahmen des § 11 KiTaG (Erprobungsparagraf) arbeitet:
- das ausgefüllte Bewerbungsformular,
- falls vorhanden: schriftliches Konzept/Unterlagen zum Umgang mit den Herausforderungen (z. B. Fachkräftemangel).
Falls die Einrichtung nach einem Erprobungskonzept im Rahmen des § 11 KiTaG (Erprobungsparagraf) arbeitet:
- das ausgefüllte Bewerbungsformular,
- der eingereichte Antrag auf Erprobung eines Konzepts gem. § 11 KiTaG,
- das Konzept der Erprobung,
- alle weiteren Anlagen/Unterlagen, die mit dem Antrag auf Erprobung eines Konzepts gem. § 11 KiTaG eingereicht wurden (z. B. Darstellung des Beteiligungsprozesses auf örtlicher Ebene etc.),
- ein Nachweis zur Genehmigung des Konzepts.
Zu beachten: Falls sich ein Träger mit mehreren Einrichtungen zur Teilnahme am Kita-Qualitätsmonitoring BW im Rahmen des Erprobungsparagrafen bewerben möchte, muss für jede Einrichtung eine separate Bewerbung eingereicht werden.
Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden. Die Bewerbungen sind ausschließlich digital einzureichen bei: kita-qualitaetsmonitoring@paedquis.de
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an das Projektteam bei der pädquis Stiftung (s.u.).
Kurzbeschreibung
Nutzen Sie das Formular, um Schüler:innen für die Kulturakademie 2025 vorzuschlagen.
Die Nominierung muss zwingend über die Schule erfolgen. Pro Schule kann nur ein Formular berücksichtigt werden. Jede Schule kann maximal 16 junge Talente nominieren. Pro Klassenstufengruppe (6 bis 8 bzw. 9 bis 11) können maximal 8 junge Talente nominiert werden, pro Kultursparte können max. 2 junge Talente nominiert werden. Die Schüler:innen müssen zum Zeitpunkt der Nominierung die Klassenstufen sechs bis acht bzw. neun bis elf besuchen. Ende des Nominierungszeitraums ist der 15. März 2025.
Nach dem Nominierungszeitraum (Ende März 2025) erhalten Sie die Informationen zum weiteren Verfahren und die Aufgaben für die Talentprobe mit der Bitte, diese an die vorgeschlagenen Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Die Schülerinnen und Schüler können dann gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden, ob sie sich mit einer Talentprobe für die Kulturakademie bewerben möchten. Das Ergebnis des Auswahlverfahren steht Ende Juni 2025 fest. Alle Bewerber:innen werden unaufgefordert über das Ergebnis informiert.
Pro Bereich werden 20 Schüler:innen für die Teilnahme an der Kulturakademie 2025 ausgewählt. Sie können an beiden Kreativwochen (in der letzten Sommerferienwoche und in den Faschingsferien) der Kulturakademie teilnehmen. Die Teilnahme am Programm ist kostenfrei. Die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort müssen von den Teilnehmer:innen aber selbst getragen werden.
Kurzbeschreibung
Die Anträge, bestehend aus dem ausgefüllten Antragsformular, dem Finanzplan und ggf. Freistellungsbescheid, können ab sofort per E-Mail eingereicht werden bei Frau Sylvia Bomans. Bitte laden Sie dazu den Finanzplan sowie den Antrag als beschreibbares PDF herunter. Frau Sylvia Bomans steht Ihnen auch gerne bei Fragen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren zur Verfügung. Die Ausschreibung endet, sobald die Programmmittel vergeben sind.