Kurzbeschreibung
Für die Teilnahme am Programm können sich alle Träger bewerben, deren eingereichte Anträge bzw. Konzepte im Rahmen des Erprobungsparagrafen bereits genehmigt wurden und deren Konzept sich auch auf den Ü3 Bereich bezieht. Darüber hinaus können sich auch Träger und Einrichtungen bewerben, die andere Lösungen für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen praktizieren und dabei nicht den Erprobungsparagrafen nutzen.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung durch den Träger einzureichen:
Falls die Einrichtung nicht nach einem Erprobungskonzept im Rahmen des § 11 KiTaG (Erprobungsparagraf) arbeitet:
- das ausgefüllte Bewerbungsformular,
- falls vorhanden: schriftliches Konzept/Unterlagen zum Umgang mit den Herausforderungen (z. B. Fachkräftemangel).
Falls die Einrichtung nach einem Erprobungskonzept im Rahmen des § 11 KiTaG (Erprobungsparagraf) arbeitet:
- das ausgefüllte Bewerbungsformular,
- der eingereichte Antrag auf Erprobung eines Konzepts gem. § 11 KiTaG,
- das Konzept der Erprobung,
- alle weiteren Anlagen/Unterlagen, die mit dem Antrag auf Erprobung eines Konzepts gem. § 11 KiTaG eingereicht wurden (z. B. Darstellung des Beteiligungsprozesses auf örtlicher Ebene etc.),
- ein Nachweis zur Genehmigung des Konzepts.
Zu beachten: Falls sich ein Träger mit mehreren Einrichtungen zur Teilnahme am Kita-Qualitätsmonitoring BW im Rahmen des Erprobungsparagrafen bewerben möchte, muss für jede Einrichtung eine separate Bewerbung eingereicht werden.
Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden. Die Bewerbungen sind ausschließlich digital einzureichen bei: kita-qualitaetsmonitoring@paedquis.de
Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an das Projektteam bei der pädquis Stiftung (s.u.).